Die Schulordnung der Kleemannschule (Auszug)
Präambel
Wir verstehen uns als liberale, tolerante Schuleinrichtung und möchten, dass die SchülerInnen und LehrerInnen einen vertrauensvollen Umgang miteinander pflegen und eine Kleemann-Gemeinschaft sind.
An der Kleemannschule werden weder rechts- noch linksradikale Tendenzen geduldet. Ausländerfeindliche Aktivitäten, Bedrohung oder körperliche Gewalt gegen Mitschülerinnen und Mitschüler oder gegen Lehrerinnen und Lehrer sowie der Besitz oder Handel mit Drogen führen zur Kündigung des Ausbildungsvertrages und sofortigem Schulverweis.
Fehlzeiten
Am Morgen des 1. Fehltages müssen sich die Schüler im Sekretariat per Telefon, FAX oder Email krank melden.
Entschuldigungen für versäumten Unterricht müssen spätestens am dritten Tag schriftlich in der Schule vorliegen. Unentschuldigtes Fehlen wird immer als ganztägige Abwesenheit im Klassenbuch vermerkt und wirkt sich negativ auf ihre mündliche Benotung aus (siehe auch Klassenarbeiten). Wir behalten uns vor, auch bei volljährigen Schülerinnen und Schülern die Schulgeldzahler über Fehlzeiten zu informieren. Die Schulleitung ist berechtigt, den Ausbildungsvertrag wegen wiederholtem unentschuldigten Fehlen zu beenden.
Beurlaubungen vom Unterricht müssen spätestens am Vortag schriftlich beantragt werden; stundenweise Beurlaubungen erfolgen durch den Klassenlehrer, bei seiner Abwesenheit durch den Fachlehrer der folgenden Stunde.
Ferien
Die Ferienordnung entspricht der an öffentlichen Schulen. Die Termine der beweglichen Ferientage wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Fotokopien
Im Flur steht ein Kopiergerät, das gegen Gebühr benutzt werden kann. Eine Kopie kostet 5 Cent.
Geschäftszimmer
Das Geschäftszimmer ist montags bis freitags von 8:00 - 12:00 Uhr besetzt. Während dieser Zeit können Bescheinigungen, Fahrkartenanträge, Schulausweise etc. angefordert werden. In den Ferien gelten andere Öffnungszeiten.
Klassenarbeiten / Klausuren
Wegen Fehlens versäumte Klassenarbeiten/Klausuren dürfen nur nachgeschrieben werden, wenn der Schüler ordnungsgemäß entschuldigt ist (s. Fehlzeiten) und ein ärztliche Krankmeldung vorliegt. Wird eine Klassenarbeit wegen unentschuldigtem Fehlens nicht mitgeschrieben, kann diese mit der Note "ungenügend" bewertet werden.
Bei Klassenarbeiten/Klausuren werden z.T. von der der Schule gestempelte DIN A4 Bögen benutzt. Die Fachlehrerinnen und -lehrer teilen Ihnen mit, welche Hefte für die Anfertigung von Hausaufgaben verwendet werden.
Klassenzimmer
Hinterlassen Sie das Klassenzimmer so, wie Sie es gerne vorfinden würden. Papierreste und Getränkedosen gehören in die aufgestellten Behälter.
Parken
Das Parken von PKWs auf dem Schulhof ist leider nicht gestattet, weil der Parkraum, der unserer Schule zugewiesen ist, nur für Lehrkräfte und Besucher ausreicht. Unberechtigt parkende Fahrzeuge können auf Veranlassung der Mitmieter der Parkflächen abgeschleppt werden.
Für Fahrräder und andere Zweiräder steht ein Platz auf dem Schulhof zur Verfügung.
Pausen
Die Pausen sollen möglichst auf dem Schulhof verbracht werden. Am Ende der Pausen begeben Sie sich bitte unverzüglich in Ihre Klassenräume; folgen Sie bitte den Anordnungen der Aufsicht führenden Lehrkräfte. Während der Pausen darf das Schulgelände nicht verlassen werden.
Rauchen / Kaugummi
Hinsichtlich des Rauchens auf dem Schulgelände gilt die jeweils gültige Erlasslage des Ministeriums für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein. Der Verzehr von Kaugummi ist im Schulgebäude nicht gestattet. Kaugummis sind in die aufgestellten Abfalleimer auf dem Schulhof zu entsorgen.
Schuleigentum / Eigentum
Für die Beschädigung und Beschmutzung von Schuleigentums oder Eigentums der Mitschülerinnen und Mitschülern hat der Verursacher Schadensersatz zu leisten.
Schulveranstaltungen
Die Teilnahme an Schulveranstaltungen (Schulfahrten, Klassenfahrten, Besichtigungen usw.) ist Pflicht.
Schwarzes Brett
Das Schwarze Brett befindet sich im Hauptgang vor dem Geschaftszimmer. Hier sind alle wichtigen Mitteilungen wie Stundenpläne, Planänderungen, Sprechzeiten der Lehrer usw. für Sie ausgehängt.
Unterricht
Während der Unterrichtsstunden sind der Verzehr von Speisen und Getränken sowie die Benutzung von Mobiltelefonen (Handys), CD-Player, Walkman o.ä. nicht gestattet. In den Computerräumen ist grundsätzlich kein Verzehr von Speisen und Getränken erlaubt.
Waffen
Das Mitführen von Waffen (Schlagringen, Messer etc.) ist im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen verboten.
Zeugnisse
Die Ausgabe von Abschluss- bzw. Abgangszeugnissen erfolgt nur nach Abgabe sämtlicher Ihnen von der Kleemannschule leihweise überlassenen Bücher und Ausgleich des Schulgeldkontos. Beschädigte oder abhanden gekommene Schulbücher müssen ersetzt werden.